Weiterentwicklung der 24-Stunden Betreuung ist notwendig

Im Landtag fordert VP-Sozialsprecher Anton Erber gemeinsam mit den VP-Abgeordneten eine inhaltliche Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung. So soll es zukünftig zum Beispiel eine Kombination mit "Betreutem Wohnen" geben können.

Die demographischen Daten zeigen deutlich, dass die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher immer älter werden. Da die meisten Menschen in ihren eigenen vier Wänden alt werden wollen, ist die Pflege und Betreuung durch Angehörige der Hauptpfeiler des österreichischen Pflegesystems. Rund 80 Prozent der Betreuungs-und Pflegearbeit wird in Österreich durch Angehörigenpflege abgedeckt. Um diese Angehörige zu unterstützen, gibt es seit nunmehr 10 Jahren die Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Auch Förderhöhe soll angepasst werden

"Diese Betreuungsform hat sich sehr bewährt, aber nach 10 Jahren ist es nunmehr dringend an der Zeit, die 24-Stunden-Betreuung inhaltlich weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Ein möglicher und sinnvoller neuer Anwendungsbereich für die 24-Stunden-Betreuung liegt beispielsweise in einer Kombination mit 'Betreutem Wohnen'", so Klubobmann Klaus Schneeberger. So soll es in einer Wohnhausanlage (oder in einem zu definierenden Nahbereich) möglich sein, dass eine Personenbetreuerin bzw. ein Personenbetreuer die Betreuungstätigkeit für mehrere Personen übernimmt. Denkbar ist beispielsweise, dass eine solche Form eines Betreuungsverhältnisses an bestimmte (zusätzliche) Qualifikationen gebunden ist und allenfalls mit einer höheren Förderung verbunden sein könnte. "Und auch die Höhe der Förderung muss grundlegend überarbeitet und die Finanzierung nachhaltig abgesichert werden", skizziert Schneeberger die Forderung an die Bundesregierung.

Weniger Bürokratie bei NÖ Fördermodell im Vergleich mit Bund

Das NÖ Fördermodell unterscheidet sich vom Bundesfördermodell mehrfach: Im Bundesfördermodell ist Pflegegeld der Stufe 3 eine Anspruchsvoraussetzung. Außerdem ist ein Nachweis für die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gesondert zu erbringen. Im NÖ Fördermodell ist auch eine Förderung für Bezieher von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 möglich, wenn eine Erkrankung des dementiellen Formenkreises vorliegt. Außerdem wird in NÖ auch bei den Pflegestufen 3 und 4 keine eigene Notwendigkeitsbestätigung verlangt. Das NÖ Fördermodell ist also dadurch geprägt, dass es bei allem Verständnis für notwendige Nachweise einen möglichst unbürokratischen Zugang für alle Pflegestufen bietet. Es ist von dem Gedanken geleitet, dass eine 24-Stunden-Betreuung nicht leichtfertig angestrebt wird, sondern nur dann realisiert wird, wenn sie auch tatsächlich erforderlich ist.