Voreilige Begutachtung zur Mindestsicherung bringt uns keinen Schritt weiter!

Niederösterreichs Soziallandesrätin Mag. Barbara Schwarz hält der Kritik von Rot & Grün stand und verteidigt das Vorgehen Niederösterreichs bei der Ablehnung des SPÖ-Vorschlages in Sachen Mindestsicherung. "Leistung muss sich lohnen, daher bleibt die Forderung nach einer Deckelung der Mindeststicherung aufrecht", so Schwarz.

Auf den Vorstoß von Bundesminister Alois Stöger, den Gesetzesentwurf zur Mindestsicherung ohne Zustimmung aus Niederösterreich in Begutachtung zu schicken, reagiert Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz mit Kritik: "Auch bei einer voreiligen Begutachtung werden wir in Niederösterreich weiterhin hinter der Linie der Bundespartei stehen und uns im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für eine bundesweite Regelung zur Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einsetzen."

Rechtsgutachten wird eingeholt

"Wir werden bis Mitte Mai eine rechtliche Beurteilung zur verpflichtenden Begrenzung der Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vorlegen, damit zur Deckelung endlich Klarheit herrscht. Zur aktuellen Fassung der neuen Art. 15a.B-VG Vereinbarung, die wieder die Unterschiedlichkeit zwischen den Ländern fördert und keine einheitliche Lösung beinhaltet, können wir auch weiterhin nicht zustimmen", hält Schwarz fest.

Faires Signal für Arbeitende

"Uns geht es um Fairness und soziale Gerechtigkeit, dafür werden wir uns in Niederösterreich auch weiterhin mit voller Kraft einsetzen. Als faires Signal gegenüber unseren Arbeitenden müssen wir eine verpflichtende Begrenzung der Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung schaffen", merkt Landesrätin Schwarz an.