Die Volkspartei Niederösterreich hat angekündigt, für den Fall, dass eine bundesweite Lösung scheitern sollte, ein eigenes Modell zur Reform der Mindestsicherung durchzusetzen. In der Sitzung des NÖ Landtages am 17. November wurde nun die Reform beschlossen. Hier die Eckpunkte:
1. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird mit 1500€ pro Haushalt gedeckelt. Damit soll eine soziale Ungerechtigkeit beseitigt werden. Es kann nicht sein, dass jemand, der tagtäglich arbeiten geht und Steuern zahlt, am Ende weniger bekommt.
Ausgenommen von dieser Deckelung sind PflegegeldbezieherInnen, dauernd Arbeitsunfähige und BezieherInnen von erhöhter Familienbeihilfe.
Unberührt davon bleiben für alle Mindestsicherungsbezieher auch sämtliche weiteren Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung, ORF-Gebührenbefreiung, usw.
Für die sprichwörtliche Alleinerzieherin mit Kind ändert sich dadurch nichts.
2. Für Personen, die in den letzten 6 Jahren weniger als 5 Jahre in Österreich gelebt haben, wird es eine "Mindestsicherung light" geben, die sich an der österreichweiten Grundversorgung orientiert. Das bedeutet für eine volljährige Person 572,50€ pro Monat, wobei aber eine verpflichtende Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden muss.
3. Für alle Bezieher der Mindestsicherung gilt, dass sie zu gemeinnütziger Hilfstätigkeit gemäß der Liste des BMI herangezogen werden können.
Die Volkspartei Niederösterreich hat sich seit mehr als einem Jahr immer wieder für eine bundesweite Lösung eingesetzt. Diese ist aber leider nach dem Abbruch der Verhandlungen durch SPÖ-Sozialminister Stöger nicht zustande gekommen.
Die Volkspartei steht für Hilfe für alle, die sie brauchen, aber auch für Gerechtigkeit für alle, die arbeiten.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll eine soziale Maßnahme sein, um ArbeitnehmerInnen, die in Not geraten sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Sie soll eine Überbrückungshilfe sein, aber nicht als bedingungsloses Grundeinkommen ausgenützt werden.
Die aktuellen Zahlen:
Mindestsicherung pro Person 837,76€
Paare erhalten 1256,64€ also 628,32€ pro Person
pro Kind 192,68€
Beispiele:
Alleinerzieherin mit 2 Kindern hat wie bisher Anspruch auf
837,76€ + 2x192,68€ = 1.223,12€
2 Erwachsene mit 2 Kindern
2x628,32 + 2x192,68 = 1.642€ Dieser Betrag wird mit 1.500€ gedeckelt, wobei
wie gesagt alle weiteren Sozialleistungen bestehen bleiben.