NÖ kündigt die Ländervereinbarung zur Sozialhilfe

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe beschlossen.

Die Landesregierung hat heute unter anderem mit den Stimmen der VPNÖ- sowie der SPÖ-Regierungsmitglieder die Kündigung der 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern in Sachen Kostenersatz bei der Sozialhilfe beschlossen. Nicht nur der hohe Verwaltungsaufwand zwischen den Bundesländern wird damit abgebaut. "Da es in Sachen Mindestsicherung in Wien offensichtlich zu keinem Umdenken kommt, setzen wir in Niederösterreich Schritte, um die bisherige Vereinbarung über den Kostenersatz zwischen den Ländern aufzukündigen, so wie es einige Bundesländer bereits getan haben. Wir handeln damit im Sinne der SteuerzahlerInnen und im Sinne eines erheblich geringeren Verwaltungsaufwandes, der sich somit ergibt", so Landesrätin Mag. Barbara Schwarz. Die Vereinbarung besagt, dass bei Übersiedelung in ein anderes Bundesland das "alte" Bundesland Leistungen der Sozialhilfe zahlen muss, sofern sich der bzw. die HilfeempfängerIn in den letzten Monaten vor Gewährung der Hilfe für mindestens fünf Monate hier aufgehalten hat. "Langfristiges Denken und Planung bedeutet vor allem in Sachen Mindestsicherung einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand. Diese Entscheidung kommt schließlich jedem einzelnen niederösterreichischen Steuerzahler zugute", bekräftigt Schwarz.