Die NÖ Grünen hatten im April 2013 das Ergebnis der NÖ-Landtagswahl angefochten, heute verkündete der Verfassungsgerichtshof die Ablehnung des Grünen-Antrags. "Es ist typisch für die NÖ Grünen, dass sie fortlaufend Gerichte mit ihren Problemen beschäftigen, weil ihnen entweder Ergebnisse nicht passen oder weil sie von den Wählerinnen und Wählern kein Vertrauen mehr erhalten. Der einzige Grund für diese Anzeigerei ist klar: Purer Neid, eigene Erfolglosigkeit und inhaltliche Leere bei den NÖ Grünen. Faktum ist, dass aus einer ehemaligen stolzen Umweltbewegung eine frustrierte Querulantentruppe geworden ist", betont der Landesgeschäftsführer.
Der konkrete Vorwurf der NÖ Grünen – das Vorzugsstimmen-Modell "Name vor Partei" sei verfassungswidrig - wurde vom Verfassungsgerichtshof klar abgeschmettert. Vielmehr stelle das "System der Vorzugsstimmen einen wesentlichen Aspekt der Personalisierung der Parteilisten" dar, so der Verfassungsgerichtshof.
Für Landesgeschäftsführer Karner hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung eindeutig bestätigt: "Das Persönlichkeits-Wahlmodell in Niederösterreich ist ein zukunftsweisendes und modernes Wahlmodell, weil die Wählerinnen und Wähler eine starke Personalisierung wollen. Auf der anderen Seite sind die fortlaufenden Anzeigen ein demokratiepolitisches Armutszeugnis für die Grünen."
Ein Detail am Rande: Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll alleine hat bei der letzten Landtagswahl fast vier Mal so viele Vorzugsstimmen bekommen, wie die gesamte Grüne Partei (78.000 vs. knapp 300.000 Stimmen).