"Die Bauordnung soll für Häuslbauer übersichtlicher werden. Gleichzeitig wollen wir die Flut an Normen stoppen, da das ständige Anwachsen ein Kostentreiber ist. Aus diesem Grund haben sich die Abgeordneten der VP Niederösterreich mit Expertinnen und Experten zusammengesetzt und Überlegungen zu einer Neufassung der Bauordnung und Bautechnikverordnung getroffen. Die Ergebnisse dieses Arbeitskreises liegen nun vor und wir haben sie der zuständigen Landesrätin Kaufmann-Bruckberger übermittelt. Nach weiteren Gesprächen mit den anderen Klubs soll sie den Entwurf in Begutachtung schicken. Ziel ist es, dass die Neuerungen per 1. Jänner 2015 in Kraft treten", erklärt VP-Klubobmann LAbg. Mag. Klaus Schneeberger anlässlich eines Pressegesprächs, bei dem er die Überlegungen der VP NÖ präsentierte.
Bauen soll günstiger werden
"Schon jetzt gibt es rund 129.000 nationale und internationale Normen, die man bei der Errichtung von Gebäuden beachten muss. Und monatlich werden diese mehr. Das bedeutet in der Praxis eine Steigerung der Kosten. Dem wollen wir entgegen wirken. Denn es kann nicht sein, dass die Politik leistbares Wohnen fördert, gleichzeitig aber die Errichtungskosten durch die Flut an Normen steigen. Mit der vorgesehenen Neuaufstellung der Bauordnung und der Bautechnikverordnung wollen wir dieser Entwicklung entgegen wirken", so Schneeberger weiter. Gleichzeitig fordert er den Bund auf, dass er Maßnahmen gegen die Normenflut setzt: "Hier wäre schon eine Festlegung einer Hierarchie der Normen ein wichtiger Schritt: Welche Normen haben einen verbindlichen, welche einen empfehlenden und welche nur einen erläuternden Charakter."
Praxisnahe Regeln sollen her
"Wir haben bei der Übernahme der OIB-Richtlinien darauf geachtet, dass zwar die Grundsätze der gemeinsamen Richtlinien in allen neun Ländern gelten, aber gleichzeitig hinterfragt, was in der Praxis vernachlässigbar ist", führt der VP-Klubobmann aus. So gibt es beispielsweise Abweichungen beim nachträglichen Einbau von Liftanlagen in Altbauten oder wird den Errichtern von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern mehr freie Hand bei Dingen wie der Raumhöhe, dem Schallschutz, der Belichtung und Beleuchtung oder dem Fußbodenniveau gelassen. Außerdem muss es in Wohnhausanlagen ab vier Wohneinheiten künftig die Möglichkeit für behindertengerechte Adaptierung gegeben sein.
Neuer Grundsatz: "Regel der Technik"
In der NÖ Bauordnung bzw. Bautechnikverordnung wird auch ein neuer Grundsatz eingebracht. Klubobmann Schneeberger: "Künftig gilt 'Regel der Technik' und nicht mehr 'Stand der Technik'. Was banal klingt, hat große Auswirkungen. Denn es muss nicht mehr der letzte, höchste technische Standard als Maßgabe herhalten, sondern allgemein geltende und vielfach erprobte Lösungen. Damit wollen wir überschießende Maßnahmen eindämmen."
Kinderlärm keine schädliche Emission mehr
Ein wichtiger Punkt der Neufassung ist der Umgang mit Kinderlärm: "In unserem Kinderösterreich kann es nicht sein, dass Kinderlärm als schädlicher Störfaktor gilt. Denn Kinderlärm ist für mich Zukunftsmusik. Daher gilt er in unserer neuen Bauordnung eindeutig als keine klagbare und schädliche Emission."
Mehr Spielraum für Gemeinden
Ebenfalls bekommen die Gemeinden mehr Spielraum bei der Anzahl der PKW- oder Fahrradabstellplätze, "denn die Gemeinden wissen am besten, welche Bedürfnisse es hier gibt. So kann der Gemeinderat zur Belebung der Innenstädte die Anzahl der notwendigen Stellplätze abändern bzw. auch eine Befreiung von der Stellplatzausgleichsabgabe beschließen. Auch bei der Vorschreibung der Anzahl der Fahrradabstellplätze wird es nur mehr einen Richtwert geben, der je nach regionalen Bedürfnis abgeändert werden kann", so Klubobmann Schneeberger.
Beschleunigungen bei Bauverfahren
Weitere Punkte, die vom VP-Arbeitskreis ausgearbeitet wurden, betreffen die Einführung eines Prüfingenieurs, der schon bei der Einreichung von Unterlagen für Bauverfahren gewisse Gutachten wie für Elektrik, Schallschutz oder Rauchabzug, vorlegen kann. "Damit können Bauverfahren beschleunigt werden, denn die Gemeinde muss nur mehr im Zweifel eigene Gutachten verlangen. Außerdem haben Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr. Wenn ein Bauwerber einen Bescheid der Gemeinde hat, kann er auf eigenes Risiko zu bauen beginnen. Denn Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht haben keine aufschiebende Wirkung", informiert der VP-Klubobmann.
Änderungen bei Kaminen
Änderungen soll es auch bei der Vorschreibung von Kaminen geben: "Es gibt nur noch zwei Bundesländer, die einen Notkamin vorschreiben. In Niederösterreich muss bei der Errichtung von Wohnhausanlagen künftig nur mehr Vorsorge getroffen werden, dass es im Notfall eine alternative Heizmöglichkeit gibt. Entweder weiterhin durch die Notkamine oder durch ein alternatives Heizsystem, das innerhalb von 48 Stunden einsatzfähig ist."
"Mit unseren Überlegungen zur Bauordnung wollen wir den Anwendern entgegen kommen und verhindern, dass überschießende Vorschriften ein zusätzlicher Kostentreiber bei der Errichtung sind", so VP-Klubobmann Schneeberger.