Pendeln, Heizen, Wohnen, Schule und Stromkosten – in diesen Bereichen setzt das Land Niederösterreich fünf konkrete Maßnahmen für den Teuerungsausgleich. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in einer außerordentlichen Sitzung der NÖ Landesregierung einstimmig getroffen.
„Es ist die Aufgabe der Politik, konkrete Maßnahmen zu setzen, um die Menschen in Niederösterreich zu entlasten und sie zu begleiten, sodass sie gut durch die nächsten Monate kommen. All das, was ein Land tun kann, wollen wir dafür tun“, betonte die Landeshauptfrau dabei: „Insgesamt wird unser Paket ein Volumen von 312 Millionen Euro für diese fünf Maßnahmen umfassen.“
Der bereits gestern präsentierte „NÖ Strompreisrabatt“ bringe „eine ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher“ und schaffe „einen konkreten Anreiz zum Stromsparen“, zeigte sich die Landeshauptfrau überzeugt. Der Strompreisrabatt orientiere sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und betrage elf Cent pro förderfähiger Kilowattstunde, gedeckelt mit 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauches.
Für die Pendler werde die blau-gelbe Pendlerhilfe erhöht und die Einkommensgrenzen angepasst. „Bisher haben wir hier 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, heuer werden es 2,5 Millionen Euro sein“, so Mikl-Leitner weiters. Der Heizkostenzuschuss werde verdoppelt, er habe bisher 150 Euro betragen und heuer 300 Euro: „Es wird eine Sonderförderung von 150 Euro geben, insgesamt haben wir bisher 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, heuer werden es 26,4 Millionen Euro sein.“ Angehoben werden auch Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss, ursprünglich waren hier 33 Millionen Euro budgetiert, nun sind es 48 Millionen Euro. 20 Millionen Euro sind geplant für das blau-gelbe Schulstartgeld, so Mikl-Leitner, hier werde es 100 Euro für jedes Schulkind geben.
„Die Teuerung betrifft uns alle und wir müssen jetzt handeln“, meinte Finanz-Landesrat Schleritzko, der über weitere konkrete Details zu den fünf heute beschlossenen Maßnahmen informierte. „Wir helfen jetzt und wir helfen dort, wo unsere Landsleute Hilfe benötigen“, betonte er. So gebe es etwa beim Heizkostenzuschuss 82.000 Anspruchsberechtigte, mehr als die Hälfte davon Pensionisten mit Ausgleichszulage. Die Antragstellung erfolge über die Wohnsitzgemeinde, Sozialhilfebezieher erhielten den Heizkostenzuschuss und die Sonderförderung automatisch ausbezahlt. Bei der Pendlerhilfe würden bereits bewilligte Anträge automatisiert verdoppelt, die Beantragung mit den neuen Einkommensgrenzen sei ab sofort möglich.
Die seitens des Landes gesetzten Maßnahmen seien „sozial treffsicher“, zeigte sich Sozialrechtsexperten Wolfgang Mazal überzeugt. Die Vorgänge seien „administrativ sparsam aufgesetzt“, weil man an bestehende Mechanismen anknüpfe. Sozialpolitisch sei es auch wichtig, dass es sich um Einmalleistungen handle und nicht um Dauerleistungen, und dass „die Finanzierung grosso modo gewährleistet ist“. Mazal abschließend: „Hier wird geholfen, wo es möglich und sinnvoll ist“.