„Für uns ist völlig klar: Gesundheitsversorgung kennt keine Landesgrenzen. Mehr als 200.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher pendeln täglich nach Wien, arbeiten dort, zahlen dort Steuern und tragen maßgeblich zur Wertschöpfung der Bundeshauptstadt bei. Allein dadurch fließen über 230 Millionen Euro pro Jahr an Kommunal- und U-Bahn-Steuer nach Wien. Darüber hinaus verzichtet Niederösterreich im Rahmen des Finanzausgleichs jedes Jahr auf rund 500 Millionen Euro, damit Wien einen Teil der medizinischen Versorgung übernimmt. Und trotzdem erleben wir aktuell, dass niederösterreichische Patientinnen und Patienten in Wien abgewiesen werden. Das ist menschlich nicht akzeptabel, politisch nicht korrekt und rechtlich höchst bedenklich. Mehrere Juristen halten dieses Vorgehen für grundsatzgesetz- und verfassungswidrig. Unser Standpunkt ist daher unmissverständlich: Nicht der Meldezettel entscheidet über eine Behandlung, sondern die E-Card und der medizinische Bedarf. So leben wir es in Niederösterreich vor – wir versorgen auch Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern, wenn Hilfe gebraucht wird. Mit dem einstimmigen Beschluss einer Resolution im NÖ Landtag vom 18. Dezember 2025 haben wir dieser Forderung nun auch politischen Nachdruck verliehen“, so LAbg. Christoph Kainz.
LAbg. Kainz: Nicht der Meldezettel darf über eine Behandlung entscheiden, sondern die E-Card und der medizinische Bedarf!
200.000 Landsleute arbeiten in Wien und zahlen dort ihre Steuern, NÖ verzichtet auf 500 Millionen Euro im Finanzausgleich zugunsten von Wien – „Gastpatienten“ dürfen nicht abgewiesen werden
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