„Der Gesundheitsplan ordnet das Gesundheitswesen in Niederösterreich neu. Von Expertinnen und Experten wurde über ein Jahr lang, ohne Zuruf von außen, jeder Bereich betrachtet – vom Rettungswesen, über alle medizinischen Fachbereiche bis zur Pflege. Der NÖ Landtag hat die Empfehlungen der Expertinnen und Experten nun mit breiter Mehrheit von Volkspartei NÖ, FPÖ, SPÖ und NEOS beschlossen. Die einzelnen Regierungsmitglieder von VPNÖ, FPÖ und SPÖ, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche zuständig sind, werden den Gesundheitsplan nun in den nächsten Jahren und Jahrzehnten umsetzen. Damit garantieren wir im gesamten Landesgebiet die schnellste und beste Gesundheitsversorgung in der richtigen Einrichtung. Wichtig ist, dass Umsetzungsschritte erst erfolgen, wenn Ersatzstrukturen für die geplanten Maßnahmen verfügbar sind. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesgesundheitsagentur gibt es eine Jobgarantie“, betont LAbg. Christoph Kainz.
„In Wiener Neustadt entsteht mit dem Neubau des Universitätsklinikums ein modernes Zentralklinikum für ganz Niederösterreich. Durch das Landesklinikum Hochegg erhalten wir ein wichtiges altersmedizinisches Zentrum für die Thermenregion. Darüber hinaus soll bis 2028 in jeder Bezirkshauptstadt zumindest eine Primärversorgungseinheit errichtet werden. Künftig wird das Landesklinikum Hainburg in die Gesundheitsregion Thermenregion integriert, um noch enger mit den Standorten der LGA südlich der Donau verzahnt zu werden. Die Kliniken in Neunkirchen und Baden-Mödling runden das Versorgungsangebot ab. Gemeinsam mit den zu errichtenden Erstversorgungsambulanzen werden die Kliniken durch das Maßnahmenbündel entlastet. Aufgrund der herausfordernden Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie soll zur Sicherstellung der langfristigen Versorgung ein eigenes Sonderprojekt für Hinterbrühl initiiert werden. Wir haben mit dem Beschluss im NÖ Landtag die großen Leitlinien für die Weiterentwicklung unserer Gesundheitsregion auf Basis der Empfehlung von Expertinnen und Experten vorgegeben“, so LAbg. Kainz.