LAbg. Kainz: Rettungsorganisationen bestätigen die Umsetzbarkeit des neuen Rettungswesens mit 1. April 2027

Aktuelle Stunde im NÖ Landtag zum Thema Rettungsversorgung hat einmal mehr das wichtige Zukunftsthema Rettungsversorgung in den Mittelpunkt gestellt

„Die letzte Landtagssitzung hatte vier Schwerpunkte: Zum einen stand in unserer Aktuellen Stunde die künftige Rettungsversorgung im Mittelpunkt. Dabei ging es um die Umsetzung des Gesundheitsplans 2040+ und um die Frage, wie die Rettungsversorgung auch nach der Neuordnung ab 1. April 2027 verlässlich gesichert bleibt. Zum zweiten hat der Landtag einstimmig 3,9 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des Landesklinikums Waidhofen an der Ybbs freigegeben. Zum dritten wurde mit dem Grünen Bericht 2025 deutlich, welche zentrale Rolle die niederösterreichische Landwirtschaft für die Lebensmittelversorgung in ganz Österreich spielt. Und zum vierten haben wir über klare Regeln für Rechenzentren gesprochen. Niederösterreich setzt dabei auf eine eigene Rechenzentrenstrategie mit Flächengrenzen, Widmungsvorgaben und genauer behördlicher Prüfung“, so LAbg. Christoph Kainz.

„Der Gesundheitsplan 2040+ wurde mit klaren Vorgaben beschlossen. Ein zentraler Grundsatz lautet: Bestehende Strukturen werden erst dann ersetzt, wenn die neuen Strukturen wie vereinbart umgesetzt sind. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für das Rettungswesen. Für die Umstellung mit 1. April 2027 ist entscheidend, dass die Rettungsorganisationen selbst die Umsetzbarkeit bestätigt haben. Die Präsidenten von Rotem Kreuz und Samariterbund haben im Gesundheitsausschuss erklärt, dass der Zeitplan aus ihrer Sicht eingehalten werden kann. Das neue System wird außerdem nicht erst am Stichtag eingeführt, sondern bereits jetzt Schritt für Schritt ausgerollt und erprobt. Das Ziel ist ein abgestuftes Rettungssystem, in dem jeder Notfall die passende Versorgung erhält: Notärztinnen und Notärzte dort, wo ihre Kompetenz tatsächlich notwendig ist, bestens ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, professionelle Ersthelferinnen und Ersthelfer als zusätzliche Stütze und Rettungshubschrauber für den raschen Transport in die medizinisch richtige Klinik. Hintergrund der Reform sind auch veränderte Rahmenbedingungen: Knapp ein Drittel der Notärztinnen und Notärzte im Land erreicht in den kommenden Jahren das Pensionsalter. Gleichzeitig verändern medizinischer und technischer Fortschritt die Möglichkeiten der Versorgung. Der Anspruch aber unverändert: Wer 144 wählt, muss sich darauf verlassen können, dass rasch die für den jeweiligen Notfall richtige Hilfe kommt. Für mich persönlich zählt, was die Fachleute sagen und nicht das, was SPÖ-Landesparteivorsitzender Hergovich die letzten Wochen in dieser Sache von sich gibt. Er fährt einen argumentativen Zick-Zack-Kurs und baut sich mit Alternativen Fakten eine eigene Realität. Für die Umsetzung entscheidend sind aus meiner Sicht die fachlichen Empfehlungen, die bestätigte Umsetzbarkeit durch die Rettungsorganisationen und der Grundsatz, dass neue Strukturen funktionieren müssen, bevor bestehende ersetzt werden“, so LAbg. Kainz.

„Ein konkretes Beispiel für die Umsetzung des Gesundheitsplans 2040+ ist der Beschluss zum Landesklinikum Waidhofen an der Ybbs. Der NÖ Landtag hat die dafür vorgesehenen Investitionen einstimmig beschlossen. Insgesamt werden 3,9 Millionen Euro freigegeben. Damit werden zwei Bereiche gezielt weiterentwickelt: Die Altersmedizin mit einem neuen Departement für Akutgeriatrie und Remobilisation mit 24 Betten und die Augenheilkunde mit einer neuen Augenambulanz. Der Gesundheitsplan ist damit nicht nur ein Strukturplan – er ist ein Investitionsplan, dessen Empfehlungen schrittweise in Detailplanungen und konkrete bauliche beziehungsweise organisatorische Maßnahmen übersetzt werden. Ein besonderes Detail am Rande: Die SPÖ-Fraktion hat zugestimmt – die Investition wurde einstimmig freigegeben. Damit haben sie den Beschluss des SPÖ-Landesparteivorsitzenden in der Landesregierung korrigiert. Denn der hat zwei Tage zuvor in der Landesregierung gegen die Weiterentwicklung des Standorts gestimmt“, so LAbg. Kainz.

Zwtl.: NÖ Landwirtschaft ist das Rückgrat der Lebensmittelversorgung in Österreich

„Ein weiterer Schwerpunkt war der Grüne Bericht 2025 und damit die heimische Landwirtschaft. Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie groß die Bedeutung Niederösterreichs für die österreichische Lebensmittelproduktion ist: 78 Prozent der österreichischen Erdäpfel stammen aus Niederösterreich, 67 Prozent der Zuckerrüben, 66 Prozent des Weins, 65 Prozent des Roggens, 60 Prozent des Weizens und 59 Prozent des Feldgemüses. Damit ist Niederösterreich bei vielen wichtigen landwirtschaftlichen Kulturen die Produktionsdrehscheibe Österreichs. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sichern aber nicht nur Lebensmittel. Sie schaffen regionale Wertschöpfung, pflegen die Kulturlandschaft und tragen wesentlich dazu bei, dass ländliche Gemeinden und Regionen lebendig bleiben. Ohne Bauern am Land wird’s still in Niederösterreich. Wir stehen daher weiter eng an ihrer Seite und werden als Volkspartei Niederösterreich für die Interessen der Landwirtschaft eintreten“, so LAbg. Kainz.

Zwtl.: NÖ erstes Bundesland mit eigener Rechenzentrenstrategie um Böden zu schützen

„Niederösterreich hat als erstes Bundesland eine eigene Rechenzentrenstrategie vorgelegt. Ziel ist es, große Projekte frühzeitig in geordnete Bahnen zu lenken und zugleich Investitionsmöglichkeiten mit dem Schutz unserer Böden und einer geordneten Raumplanung zu verbinden. Dafür gelten klare Flächengrenzen: Bei Anlagen mit mehr als 0,5 Hektar ist eine eigene Widmung erforderlich. Bei mehr als 3 Hektar braucht es eine Standortverordnung der NÖ Landesregierung. Bewusst wird dabei nicht ausschließlich mit technischen Leistungsgrenzen gearbeitet. Anschlussleistung und Leistungsfähigkeit von Rechenzentren verändern sich mit dem technischen Fortschritt. Flächenbezogene Regeln sind daher langfristig nachvollziehbar und mit der Raumordnung verknüpft. Darüber hinaus bleibt die genaue Prüfung durch die zuständigen Behörden entscheidend. Wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden. Der Grundsatz lautet damit: Investitionen sollen möglich sein, aber große Anlagen müssen an geeigneten Standorten entstehen, klar geregelt und sorgfältig geprüft. Wir wollen keinen Wildwuchs von Großgebäuden in Niederösterreich und schützen unsere Böden davor“, so LAbg. Kainz.