Mit der Fremdenrechtsnovelle beschließt der Bundesrat neue Regeln für Asyl und Zuwanderung. Ein wesentlicher Punkt, der sich auch auf unseren Bezirk Baden auswirken wird, ist die sogenannte Mitwirkungspflicht der Asylwerber bei der Abwicklung ihres Verfahrens. Die Aufenthaltspflicht (bis zu 7 Tage) soll vor allem das „Untertauchen“ verhindern. Bundesweit sind im Jahre 2010 insgesamt 2964 Asylwerber während ihres Zulassungsverfahrens untergetaucht. Die Einführung der "Rot-Weiß-Rot Card" soll eine Zuwanderung nach Österreich gemäß Bedarf und nach klaren Kriterien ermöglichen. Die Förderung der Deutschkenntnisse der Immigranten ist dabei eine ganz wichtige Grundlage für ihre Integration in unserer Gesellschaft. BR Kainz: "Mit dieser Gesetzesnovelle schließen wir durch die Einführung der Mitwirkungspflicht und der Aufenthaltspflicht ein Schlupfloch im Asylrecht. Besonders wichtig erscheint mir der Grundsatz „Deutsch lernen schon vor dem Zuzug“, denn Kenntnisse unserer Umgangssprache sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration."
Kainz: "Schlupfloch im Asylrecht geschlossen"
Fremdenrechtsnovelle – Bundesrat beschließt neue Regeln für Asyl und Zuwanderung
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